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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 1 Ta 299/09   

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https://dejure.org/2010,15124
LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 1 Ta 299/09 (https://dejure.org/2010,15124)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2010 - 1 Ta 299/09 (https://dejure.org/2010,15124)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 1 Ta 299/09 (https://dejure.org/2010,15124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 120 Abs 4 ZPO, § 124 Nr 2 ZPO, § 117 Abs 3 ZPO
    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Zustellungsbevollmächtigung - fehlende Erklärung der Partei, ob Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren; Umfang der Erklärungspflicht zurÄnderung der Verhältnisse; Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren; Umfang der Erklärungspflicht zur Änderung der Verhältnisse; Zustellung an Prozessbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 1 Ta 299/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) und der erkennenden Beschwerdekammer (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.05.2009 - 1 Ta 101/09, m.w.N.) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht jedenfalls dann auch auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn die Partei den Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - nicht selbst gestellt hat, sondern dieser durch ihren Prozessbevollmächtigten gestellt wurde, so dass der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers hier als zustellungsberechtigt anzusehen ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2009 - 1 Ta 53/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 1 Ta 299/09
    Erforderlich ist somit eine Aufforderung des Gerichts an die Partei, eine solche Erklärung abzugeben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.04.2009 - 1 Ta 53/09 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 1 Ta 101/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Unzulässige Beschwerde - Prüfungskonzept im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 1 Ta 299/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) und der erkennenden Beschwerdekammer (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.05.2009 - 1 Ta 101/09, m.w.N.) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht jedenfalls dann auch auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn die Partei den Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - nicht selbst gestellt hat, sondern dieser durch ihren Prozessbevollmächtigten gestellt wurde, so dass der Verfahrensbevollmächtigte des Beschwerdeführers hier als zustellungsberechtigt anzusehen ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2010 - 1 Ta 108/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Erklärungspflicht aus § 120 Abs 4 S

    Zwar steht es nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer im Ermessen des Rechtspflegers, konkrete Angaben und ergänzende bzw. abändernde Belege von der Partei anzufordern oder in sonstiger Weise eine Glaubhaftmachung der zuletzt getätigten Angaben über eine Änderung gemäß § 118 Abs. 2 S. 1 ZPO zu verlangen (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 12.01.2010 - 1 Ta 299/09).
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